2011-02-26
Antrag zum Haushaltsplan 2011-01-28
Themen:
- 1. Wirtschaftsförderungsprogramm
- 2. Brandschutz
- 3. Öffentliche Toiletten
- 4. Straßenbaumaßnahmen
- 5. Grundschulen
- 6. Kinderbetreuung
- 7. Musikalische Frühbildung in Kindergärten
Weiter zum Schreiben an den Bürgermeister
Sehr geehrter Herr Schiefke,
zum vorliegenden Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für 2011 und dessen bevorstehende Beratung in den Gremien der Stadt werden von der WGB-Stadtratsfraktion folgende Anmerkungen vorgetragen bzw. Anträge gestellt:
1. Wirtschaftsförderungsprogramm
Die beabsichtigte Fortführung des Wirtschaftsförderungsprogramms wird von der WGB-Stadtratsfraktion begrüßt.
Unsere Fraktion tritt nach wie vor dafür ein, Programm und Richtlinie dafür zu überarbeiten, auch über die bislang dazu intern bereits stattgefundenen Erörterungen hinaus. So können wir uns gut vorstellen, dass die Förderung zusätzlich geschaffener Ausbildungsplätze ersatzlos gestrichen wird. Durch das spezielle Ausbildungsplatzförderprogramm des Landkreises Wesermarsch bleibt die Förderfähigkeit zusätzlich geschaffener Ausbildungsplätze erhalten. Bemerkenswert: Förderungsberechtigt nach dem Programm des Landkreises sind alle Unternehmen im gesamten Stadtgebiet, soweit sie die Voraussetzungen erfüllen.
Im Übrigen hält die WGB-Stadtratsfraktion an ihrem Antrag vom 19.08.2010 fest, dass die Umnutzung von Geschäfts- und Ladenflächen im Erdgeschossbereich der gesamten Fußgängerzone zu Wohnzwecken (einschließlich Beherbergungsgewerbe) nicht mehr mit Wirtschaftsfördermitteln unterstützt wird. Mit dieser Förderung wird keine nach vorwärts gerichtete Innenstadtentwicklung erreicht, sondern nur das Gegenteil. Attraktiv ist das Geschäftszentrum einer Stadt nur dann, wenn die Erdgeschossnutzung durch ’Ladentische’ geprägt ist.
2. Brandschutz
Die WGB-Stadtratsfraktion befürwortet die Beschaffung
- eines Einsatzleitfahrzeugs sowie
- einer neuen Drehleiter.
Für die Beschaffung einer neuen Drehleiter muss wieder entsprechend der bisherigen Praxis eine Beteiligung des Landkreises Wesermarsch an der Finanzierung erreicht werden. Die Begründung dafür: Das Einsatzgebiet dieser Drehleiter umfasst – über die allgemeine nachbarschaftliche Löschhilfe hinaus – auch den südlich von Brake gelegenen Teil des Kreisgebietes. Haushaltswirtschaftlich stellt sich die Frage, ob im Jahre 2011, obwohl die Beschaffung der neuen Drehleiter erst 2012 vorgesehen ist, zwingend ein erster Teilbetrag von 200.000,00 Euro, wie nach dem Haushaltsentwurf geplant, veranschlagt werden muss. Alternativ könnte sonst auch die Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2012 in Erwägung gezogen werden.
3. Öffentliche Toiletten
Von unserer Fraktion wird beantragt, dass die öffentliche Toilettenanlage vor dem Bahnhofsgebäude wieder in Betrieb gesetzt wird. Wir schlagen vor, die Beaufsichtigung und Reinigung einer Kraft im Rahmen einer Teilbeschäftigung (z. B. auf 400,00 Euro-Basis) zu übertragen.
Die WGB-Stadtratsfraktion vertritt die Auffassung, dass eine öffentliche Toilettenanlage in einigermaßen zentraler Lage zwingender Bestandteil der Infrastruktur unserer Stadt sein sollte.
Unser Antrag ist von der Vorstellung getragen, dass die vorhandene Toilettenanlage noch betriebsbereit sein wird bzw. ggfls. mit einem geringen Aufwand wieder in einen betriebsfähigen Zustand gebracht werden könnte.
4. Straßenbaumaßnahmen
Antrag:
- Dungendeichsweg: streichen / dafür erneut gründliche Reparaturarbeiten Gartenstraße:
- Grenzstraße:
- Helkenburger Straße
2011 keine Veranschlagung /
Empfehlung: Über diese Bau
maßnahmen zuvor außerhalb
der Haushaltsberatungen
Grundsatzentscheidungen
herbeiführen.
5. Grundschulen
Momentan ist nicht absehbar, ob die Grundschule Harrien auf Dauer in dem Gebäude an der Wilhelmstraße verbleiben wird. Deshalb stellt sich die Frage, ob die geplante Maßnahme ’Verbesserung des Brandschutzes’, wofür 35.000,00 Euro eingeplant werden sollen, so dringend ist, dass diese Investition jetzt dennoch zwingend getätigt werden muss.
6. Kinderbetreuung
Die WGB-Stadtratsfraktion beantragt:
die Gebühren für die Kinderbetreuung in Brake auch im Kinderbetreuungsjahr 2011 / 2012 (01.08.2011 bis 31.07.2012) um 50 % zu ermäßigen,
6.1 dass die für den Kindergarten Ostpreußenstraße vorgesehenen Investitionen nicht nur Sanierungsmaßnahmen und zusätzliche Räumlichkeiten für eine Kinderkrippe, sondern auch Umbaumaßnahmen (vielleicht auch bauliche Erweiterungen) zur Verbesserung der funktionalen Bedingungen in dieser Einrichtung zum Inhalt haben.
6.2 der heutigen Betreuungseinrichtung ’Rappelkiste’, die als Großtagespflegestelle betrieben wird, mit Wegfall der bisherigen Zuwendungen aus dem Landesprogramm ’Familie mit Zukunft’ ab 01. März 2011 den Status ’Kinderkrippe’ zuzuerkennen.
6.3 In dieser Einrichtung wird eine Betreuung angeboten, die der in einer Kinderkrippe entspricht. Weil gegenwärtig in Brake sehr viel mehr Krippenplätze nachgefragt werden als vorhanden sind, treten wir dafür ein, auch diese privat betriebene Einrichtung in das Braker Krippenangebot einzubeziehen. Das hätte im Übrigen den Vorteil, dass dann die Gebühren (bzw. Entgelte) für die Betreuung der unter dreijährigen Kinder in allen Braker Einrichtungen gleich hoch sein würden (mit Ausnahme der Einzelbetreuung in Tagespflegestellen).
6.4 Die Beobachtung der weiteren Entwicklung auf dem Gebiet der Kinderbetreuung bleibt eine Daueraufgabe, damit die zuständigen Träger mit bedarfsangepassten Maßnahmen reagieren können. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, Finanzierungsverträge mit nichtstädtischen Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen mit befristeter Laufzeit abzuschließen.
7. Musikalische Frühbildung in Kindergärten
Von der WGB-Stadtratsfraktion wird beantragt, für die musikalische Frühbildung in den drei städt. Kindergärten Haushaltsmittel in Höhe von 2.000,00 Euro bereitzustellen.
Auf die Empfehlung und den Antrag der WGB-Stadtratsfraktion vom 24.03.2010, für die Kindergärten in der Trägerschaft der Stadt gemeinsam mit deren Leiterinnen das Bildungsangebot um musikalische Frühbildung zu erweitern, wird Bezug genommen.
Als Trägerin dieses zusätzlichen Bildungsangebots steht die Musikschule Wesermarsch e. V. bereit.
Die beantragten 2.000,00 Euro reichen aus, um für einen Zeitraum von 12 Monaten an jedem der drei städt. Kindergärten einen Kurs (45 Min. / Woche) zu finanzieren. Bei der Ermittlung dieses Betrages ist berücksichtigt worden sowohl eine Zuwendung des Landes Niedersachsen aus dem Programm ’Wir machen die Musik’ als auch zusätzlich eine private Förderung. Antragstellerin und Empfängerin der Zuwendungen ist in allen Fällen die Musikschule Wesermarsch.
8. Neuverschuldung und Schuldendienst
Die von der Verwaltung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 kalkulierte Neuverschuldung und der folgerichtig damit einhergehende Anstieg des Schuldendienstes werden die gesamtfinanzielle Situation der Stadt dramatisch verschlechtern. Mit dieser Entwicklung wird die Stadt der ihr gesetzlich obliegenden Pflicht, ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (§ 82 Abs. 1 NGO) nicht nachkommen können.
Die WGB-Stadtratsfraktion empfiehlt und beantragt deshalb, das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2011 bis 2014 unter Anlegung strenger und kritischer Maßstäbe einer Überarbeitung zu unterziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Erfmann